Verbindlichkeit von eCH-Standards

Autor/in
Boris Steffen

Die digitale Transformation der Verwaltung bedingt das stärkere Vernetzen von Prozessen und Daten über Organisationsgrenzen hinaus. Damit nimmt auch die Bedeutung der Standardisierung laufend zu.

Mit der Rahmenvereinbarung zur E-Government-Zusammenarbeit in der Schweiz 2016–2019 haben sich Bund, Kantone und Gemeinden verpflichtet, die Standards des Vereins eCH in der Regel für verbindlich zu erklären - insbesondere bei Beschaffungen und Lösungsentwicklungen.

Als langjähriges Mitglied (seit der Gründung) des eCH Vereins ist die Hürlimann Informatik AG von der Empfehlung überzeugt.

Weiter Informationen erhalten Sie auf der Webseite des eCH Vereins unter: https://www.ech.ch/de/ech-standards/verbindlichkeit

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Bachstrasse 39
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